Rechtswidrige Mieten funktionieren

In großen Städten wie Hamburg ist es schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wenn Mieter endlich eine Wohnung finden, sind sie oft in einer schwachen Verhandlungsposition. Einige Vermieter nutzen das aus und verlangen zu viel Miete. Dies bringt Mieter in ein Dilemma: Sollen sie gegen die hohen Mieten vorgehen und riskieren, die Wohnung zu verlieren, oder lieber nichts sagen, um Ärger zu vermeiden? 

Vermieter tragen kein Risiko 

Vermieter haben es leicht, überteuerte Mieten zu nehmen, weil sie dabei kein Risiko tragen. Denn ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse ist keine Ordnungswidrigkeit und auch keine Straftat. Es gibt eine alte gesetzliche Vorschrift, laut der eine Überschreitung der erlaubten Miete von 20 % eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Diese Vorschrift ist in der Realität jedoch wirkungslos, weil die Gerichte die Beweis-Grenze zu streng gezogen haben. Die Gerichte fordern, dass Mieter im Einzelfall eine Wohnungsknappheit beweisen müssen. Dafür müssen Mieter darlegen, um wie viele Wohnungen sie sich alternativ beworben haben und abgelehnt worden sind. Die Gerichte ignorieren, dass „alle wissen“, wie angespannt der Markt zum Beispiel in Hamburg Eimsbüttel ist. 

Außerdem können Vermieter, die zu viel gezahlte Miete fast immer behalten. Denn die Mieter müssen sich innerhalb von 2,5 Jahren nach Einzug beschweren, um ihr Geld zurückzubekommen – eine Regelung, die sich „Rügepflicht“ nennt. Nach Ablauf von 2,5 Jahren können sie zwar weiterhin eine „Rüge“ erheben, aber diese wirkt dann nur für die Zukunft. Für die Vergangenheit dürfen Vermieter das zu viel gezahlte Geld behalten. Leider haben die meisten Menschen Angst, sich rechtlich dagegen zu wehren, weil das Rechtssystem kompliziert und mit hohen Kosten für Anwälte und Gerichte verbunden ist, ohne dass es eine Garantie für Erfolg gäbe. Bei Mietern kommt erschwerend hinzu, dass sie befürchten müssen, ihre Wohnung zu verlieren und allein der Gedanke daran erheblichen Stress erzeugt. 

Wir müssen Vermietern das Risiko auferlegen 

Das Ziel ist klar: Vermieter müssen ein angemessenes Risiko tragen, wenn sie gegen die Mietpreisbremse verstoßen. 

Selbstverständlich müssen Vermieter zu viel gezahlte Miete zurückzahlen. Konkret lässt sich das so umsetzen, dass Mieter bis zum Auszug warten dürfen, um die zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen. Das würde den Mietern zumindest die Angst nehmen, die Wohnung zu verlieren, denn sie sind zu dem Zeitpunkt ja schon ausgezogen. Gleichzeitig würde sich für Vermieter Monat für Monat eine höhere Schuld aufbauen. Das entfaltet eine gewisse Abschreckungswirkung, so dass sie die Mietpreisbremse hoffentlich von allein einhalten. Eine solche Vorschrift gibt es sogar schon im Mietrecht (§ 548 Absatz 2 BGB), sie gilt bisher allerdings nicht für die Mietzahlung.  

Eine zusätzliche Lösungsmaßnahme ist, Verstöße gegen die Mietpreisbremse als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, denn das wirkt ebenfalls abschreckend. Wie oben geschrieben, gibt es bereits eine Vorschrift, wonach überteuerte Mieten als Ordnungswidrigkeit gelten. Diese Vorschrift gilt es zu reformieren. Auf angespannten Wohnungsmärkten wie Hamburg muss ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse als Ordnungswidrigkeit gelten.  

Viele Vermieter halten sich an die Mietpreisbremse, aber es gibt einige schwarze Schafe. Nur wenn wir es schaffen, dass Vermieter auch ein Risiko tragen, können sich mehr Vermieter an die Mietpreisbremse halten. Das ist ein unabdinglicher Schritt auf dem Weg hin zu bezahlbaren Mieten.  

Wenn ihr etwas dazu lesen möchtet, wie wir die Mietpreisbremse noch verbessern können, dann schaut euch die Artikel “Die Mietpreisbremse: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht” und “Dauerhafter Schutz” an.

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