Dauerhafter Schutz

Die Mietpreisbremse ist der wesentliche Schutzschild vor hohen Mieten und hält diese in vielen deutschen Großstädten im Zaum. Auch wenn die Mieten für viele Menschen schon jetzt schwer bezahlbar sind und die Mietpreisbremse im Detail einiger Verbesserungen bedarf, so leistet sie einen wichtigen Beitrag dazu, die Situation abzumildern. Doch leider hat sie ein Verfallsdatum, nämlich den 31. Dezember 2025. Dann hört die Mietpreisbremse in Deutschland offiziell auf zu existieren (siehe § 556d Absatz 2 BGB).

Die Zukunft der Mietpreisbremse steht auf dem Spiel

Der aktuelle Plan der Regierung ist, die Mietpreisbremse um vier Jahre zu verlängern, also bis zum 31. Dezember 2029. Darüber gab es ein mehrere Jahre dauerndes politisches Theater, bis die Ampelparteien es geschafft haben, sich auf die Verlängerung zu einigen. Und wahrscheinlich wird es in einigen Jahren, also im Jahr 2028 und 2029 das nächste Theater über die nächste Verlängerung geben. Das Kernproblem ist, dass der Bundestag jedes Mal von neuem eine aktive Entscheidung zur Verlängerung treffen muss. Gleichzeitig ist eine zeitliche Befristung grundsätzlich nötig. Wenn wir die Mietpreisbremse zeitlich unbegrenzt laufen lassen, ist dies womöglich verfassungswidrig oder wird irgendwann verfassungswidrig. Dann würden die Gerichte die Mietpreisbremse kippen und wir stünden ohne da.

Dauerhafte Sicherung der Mietpreisbremse

Für die Befriedung dieses Themas brauchen wir zwei Schritte. Der erste Schritt liegt darin, die Mietpreisbremse der Entscheidungsbefugnis des Bundestags zu entziehen. Dann müsste der Bundestag in Berlin nicht immer neu entscheiden, sondern könnte das Thema ruhen lassen. Rechtlich lässt sich das durch eine Änderung des Gesetzes (§ 556d Absatz 2 BGB) erreichen.

Der zweite Schritt ist, dass Städte und Gemeinden selbst alle vier Jahre neu über die Wirksamkeit der Mietpreisbremse entscheiden. Das müssen sie jetzt ohnehin schon (per Rechtsverordnung) tun, so dass es hierzu nur noch einer Klarstellung bedarf. Dass Städte und Gemeinden diese Entscheidung schon jetzt selbst treffen müssen, hat einen guten Grund: Sie kennen die Situation vor Ort am besten. Nicht überall ist es nötig, die Mieten zu reglementieren.

Es ist wichtig, die Mietpreisbremse aus den Händen des Bundestags zu nehmen und in die Hände der Städte und Kommunen zu legen. Die Mietpreisbremse ist zu bedeutsam, um sie der Bundespolitik als Spielball zu überlassen. Die gute Nachricht ist, dass das Fundament hierfür steht, denn bei vielen Städten und Kommunen ist schon das Know-How vorhanden, um die Mietpreisbremse anzuwenden.

Wer mehr darüber erfahren möchte, welche Details an der Mietpreisbremse wir verbessern können, erfährt dies in den Artikeln “Die Mietpreisbremse: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht” oder “Rechtswidrige Mieten funktionieren”.

Zurück
Zurück

Transparenz bei der Mietpreisbremse: Der Schlüssel zu klaren Wohnverhältnissen

Weiter
Weiter

Die Mietpreisbremse: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht