Transparenz bei der Mietpreisbremse: Der Schlüssel zu klaren Wohnverhältnissen
In Hamburg werden viele Wohnungen zu so hohen Preisen vermietet, dass die Mieten auf den ersten Blick rechtswidrig erscheinen. Allerdings können solch hohe Mieten ausnahmsweise erlaubt sein, weil es in bestimmten Situationen Ausnahmen von der sogenannten „Mietpreisbremse“ gibt. Nur: Wie können Mieter dies erkennen und wie kann man mehr Transparenz für Mieter herstellen? Dieser Artikel hebt die Bedeutung von Transparenz hervor, um die Rechte der Mieter zu stärken und unbegründete Streitigkeiten zu verhindern.
Ja, Nein, Vielleicht? Das Informationsproblem
Bei der Mietpreisbremse gibt es Ausnahmen, die höhere Mieten erlauben. Diese Ausnahmen dienen unterschiedlichen Zwecken. Beispielsweise dürfen Vermieter eine hohe Miete nehmen, wenn die Vormiete genauso hoch war. Das soll die Einnahmen der Vermieter schützen und dient der Finanzmarktstabilität. Auch umfassende Modernisierungen rechtfertigen Ausnahmen von der Mietpreisbremse, weil sie die Wohnqualität verbessern und dem Klimaschutz dienen.
Leider bleibt für Mieter oft unklar, ob diese Ausnahmen überhaupt zutreffen. Denn Vermieter müssen derzeit nur angeben, dass eine Ausnahme vorliegt, ohne einen einzigen Beweis vorzulegen. Dies geschieht durch einfaches Ankreuzen eines Kästchens in den gängigen Mietverträgen. Erst nach Einzug haben Mieter einen Anspruch darauf, Beweise anzufordern (§ 556g Absätze 1a und 3 BGB), aber vielen ist diese Möglichkeit unbekannt oder sie wollen keinen Ärger, weil sie Angst haben, die Wohnung wieder zu verlieren. Das Kernproblem dabei ist, dass es für Mieter als schwächere Verhandlungspartei einen erheblichen emotionalen Konflikt darstellt, solche Beweise einzufordern. Denn im Grunde würden Mieter ihre Vermieter der Lüge bezichtigen, wenn sie nach Einzug Beweise einfordern. Das verkehrt den Sinn der Mietpreisbremse in ihr Gegenteil. Nach der Gesetzesbegründung sollen Mieter gerade nicht gezwungen sein, Vermieter explizit um Nachweise für eine Ausnahme von der Mietpreisbremse zu bitten (vgl. Bundestags-Drucksache 431/18, S. 23 f.).
Der Weg zu mehr Klarheit
Die Lösung ist, dass Vermieter schon bei Vertragsabschluss Beweise für die Ausnahme vorlegen. Das müssen sie wie oben beschrieben nach Einzug ohnehin tun, sobald der Mieter danach fragt. Es geht also nur noch darum, dass Vermieter die Beweise von selbst und ungefragt vorlegen. Diese Vorgehensweise würde Mieter in die Lage versetzen, ihre Rechte zu verstehen und effektiv zu nutzen. Auf der anderen Seite könnten auch Vermieter sich ihrer Sache dann sicherer sein, weil sichergestellt ist, dass sie sich richtig mit der Ausnahme beschäftigen. Im Ergebnis würde die Beziehung zwischen Mietern und Vermietern von Beginn an auf eine vertrauensvolle Basis stellen, weil die Sachlage für alle klar ist. Dies würde den Wohnungsmarkt gerechter und transparenter gestalten, mit dem Ziel, dass Wohnen für alle erschwinglich bleibt.