Wichtig für Eigentümer
Die Wohnungskrise: Herausforderungen und Lösungsansätze
Der Wohnungsmarkt in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum übersteigt das Angebot, was zu steigenden Mieten und Wohnungsknappheit führt. Investoren behaupten oft, dass die Regulierung von Mieten sie davon abhalte, neue Wohnungen zu bauen oder bestehende Immobilien zu modernisieren. Diese Annahme greift jedoch zu kurz, denn das Mietrecht hält für Investoren großzügige Freiheiten bereit.
Kostenexplosionen im Bausektor
Das Hauptproblem liegt in den derzeit hohen Kosten für Bau- und Modernisierungsprojekte. Die Preise für Baumaterialien, Arbeitskräfte und andere notwendige Ressourcen sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Diese Kostenexplosion stellt eine bedeutende Hürde für Investoren dar und mindert deren Bereitschaft, neue Projekte zu starten oder bestehende Gebäude zu renovieren.
Mietrecht bietet Investoren viele Freiheiten
Um die Investitionsbereitschaft im Wohnungssektor zu erhöhen und die hohen Kosten zu bewältigen, stehen mehrere bewährte Maßnahmen zur Verfügung. Erstens gilt die Mietpreisbremse bei Neubauten nicht. Investoren können die Mieten frei festsetzen, was ihre Rentabilität erhöht, und sie motivieren soll, in den Bau neuer Wohnungen zu investieren.
Das gleiche gilt für umfassende Grundmodernisierungen – auch hier gilt die Mietpreisebremse nicht. Diese Regelung ermöglicht es Investoren, nach einer Grundmodernisierung die Mieten frei festzulegen. Dadurch entsteht ein erheblicher Anreiz, bestehende Gebäude energetisch zu sanieren und weiter zu modernisieren, was wiederum das Angebot an modernen Wohnungen mit guter Wohnqualität erhöht. Eine umfassende Grundmodernisierung gilt nach den Gesetzgebungsmaterialien dann als umfassend, wenn man sie einem Neubau gleichstellen kann (BT-Drs. 447/14, S. 32). Der Aufwand für die Modernisierung muss 30 % der Baukosten einer vergleichbaren Neubauwohnung entsprechen.
Bei kleineren Modernisierungen dürfen die Vermieter die Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Konkret können Investoren 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter auf die Miete aufschlagen, um die Modernisierungskosten wieder zu erwirtschaften. Das bedeutet im Ergebnis: Immer, wenn Vermieter die Qualität von Wohnraum verbessern, belohnt das Mietrecht sie dafür mit möglichen Mieterhöhungen.
Abschließend stellt der Staat jährliche Subventionen in Milliardenhöhe für Neubauten und Modernisierungen bereit. Diese finanziellen Anreize mindern die Finanzierungskosten für Investoren zusätzlich und erhöhen ihre Bereitschaft, in den Wohnungsbau und die Modernisierung von Bestandsgebäuden zu investieren. Durch gezielte staatliche Unterstützung kann somit ein bedeutender Beitrag zur Bewältigung der Wohnungskrise geleistet werden.
In Kombination zeigen diese Maßnahmen, dass unser Mietrecht den Investoren unzählige Freiheiten und Anreize bietet. Am Mietrecht liegt es also nicht. Stattdessen müssen wir stärker darauf schauen, wie wir die Baukosten senken, Genehmigungsverfahren vereinfachen und die rechtlichen Grundlagen für alternative Baustandards schaffen können. Damit helfen wir unternehmerisch aktiven Eigentümern, die bauen und modernisieren wollen. Das ist auch für Mieterinnen wichtig. Denn nur wenn die Baukosten sinken, haben Eigentümer überhaupt die finanzielle Möglichkeit, niedrige Mieten anzubieten.