Höhere Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen: Mehr Wohnsicherheit

In Deutschland sind die Hürden für eine Eigenbedarfskündigung derzeit so niedrig, dass Vermieter ihre Mieter leicht aus den Wohnungen verdrängen können, insbesondere in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dies führt zu Unsicherheiten für Mieter und Missbrauchsmöglichkeiten durch Vermieter.

Wohnungen für Gelegenheitsbesuche

Der Eigenbedarf eines Vermieters kann derzeit bereits bei sehr geringen Anforderungen geltend gemacht werden. Dies zeigt sich deutlich an zwei Beispielen:

Beispiel 1: Ein Vermieter aus Österreich nutzt eine kleine Zweitwohnung in München gelegentlich, um seine Tochter zu besuchen oder kulturelle Veranstaltungen wahrzunehmen. Da ihm diese Wohnung zu klein ist, kündigt er den Mietern einer größeren Wohnung (78qm) mit der Begründung, diese nun für seine sporadischen Besuche nutzen zu wollen. Der Bundesgerichtshof hat das akzeptiert (BGH 23.10.2018, VIII ZR 61/18).

Beispiel 2: Ein Vermieter, der in Finnland lebt, möchte eine Wohnung in Wiesbaden ein bis zwei Wochen im Jahr für Familientreffen nutzen und rechtfertigt so die Eigenbedarfskündigung. Auch dies hat der Bundesgerichtshof akzeptiert (BGH 21.8.2018, VIII ZR 186/17).

Diese Beispiele zeigen, dass Vermieter Menschen aus ihren Wohnungen kündigen dürfen, nur um sie für gelegentliche Aufenthalte zu beanspruchen, was bei vielen Menschen zu Recht auf Unverständnis stößt. Wohnungen in Ballungszentren sind zum dauerhaften Wohnen gedacht und nicht für sporadische Besuche. Diese Praxis gefährdet die Wohnsicherheit der Mieter, die auf eine langfristige Nutzung ihrer Wohnungen angewiesen sind.

Wohnsicherheit durch strengere Regelungen

Um die Probleme zu lösen, müssen die Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen verschärft werden. Ein möglicher Ansatz ist die Festlegung, dass eine Eigenbedarfskündigung nur erlaubt ist, wenn der Vermieter oder seine Angehörigen langfristig und dauerhaft in der Wohnung leben möchten. Es ist nicht in Ordnung, Menschen aus ihrem Zuhause zu verdrängen, nur weil Vermieter sich aus Freizeitgründen ein oder zweimal im Jahr in der Wohnung aufhalten möchten.

Gleichzeitig müssen wir auch die Nutzung durch Mieter anschauen. Es gibt Fälle, in denen Mieter ihre Wohnungen ebenfalls nur selten nutzen oder sie hauptsächlich untervermieten, weil sie einen günstigen alten Mietvertrag haben. Wenn unser Ziel ist, langfristiges und dauerhaftes Wohnen zu schützen, dann müssen auch die Mieter selbst langfristig und dauerhaft in der Wohnung leben, um diesen Schutz beanspruchen zu dürfen.

Zusammengefasst bieten strengere Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen eine Möglichkeit, die Wohnsicherheit in angespannten Wohnungsmärkten zu erhöhen. Durch diese Maßnahmen wird verhindert, dass Wohnungen für sporadische Aufenthalte missbraucht werden, und sichergestellt, dass sie ihrem eigentlichen Zweck – dem dauerhaften Wohnen – dienen.

Lies mehr zum Thema Mieten im Artikel “Hohe Mieten in Hamburg: Wie Vermieter Schlupflöcher nutzen können

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Hohe Mieten in Hamburg: Wie Vermieter Schlupflöcher nutzen können